Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Allgemeines
Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle unsere Verkäufe und Lieferungen. Entgegenstehende Bedingungen des Käufers sind für uns unverbindlich. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form und sind nur gültig, wenn sie von uns bestätigt werden.
2. Preise
Sämtliche Preise sind freibleibend und verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) ab Betrieb Witterswil, Abzüge für Entsorgung von Verpackung werden nicht anerkannt.
3. Versand
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Ansprüche wegen Verlust, Verspätung oder Beschädigung auf dem Transport sind vom Käufer innerhalb der vorgeschriebenen Fristen an das Transportunternehmen zu richten. Im Unterlassungsfalle trägt der Käufer die volle Verantwortung.
4. Rücklieferungen
Rücklieferungen von bestellten Artikeln sind Maximum innert 10 Tagen ab Lieferdatum abzuwickeln. Der retournierten Ware muss zwingend eine Lieferschein- oder Rechnungskopie (Hydrospeed AG) beigelegt werden. Bei fehlenden Dokumenten kann der Wareneingang nicht bearbeitet werden. Ebenso ist der Grund der Retournierung anzugeben. Elektro- und Elektronikteile können grundsätzlich nicht zurück genommen werden. Nach erfolgter Warenkontrolle wird eine Gutschrift ausgestellt, wobei eine Umtriebs Entschädigung von Fr. 30.00 berechnet wird. Kleinlieferungen unter einem Warenwert von Fr. 30.00 können nicht gutgeschrieben werden, ausser, es handelt sich um einen offensichtlichen Fehler der Firma Hydrospeed AG. Ersatzteile und Zubehöre, welche speziell auf Ihren Wunsch beim Hersteller bestellt werden müssen, können unter keinen Umständen zurückgenommen werden. Für nicht termingerechte Rücklieferungen werden höchstens Teilgutschriften ausgestellt.
5. Zahlung
Alle Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen rein netto zahlbar, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart worden ist. Nach Ablauf der 30 Tage ist unsere Firma berechtigt, den Kunden durch Ansetzung einer Zahlungsfrist in Verzug zu setzen und ab Fristenablauf Verzugszins und Spesen zu berechnen. Bei anhaltender Zielüberschreitung erfolgen zukünftige Lieferungen nur noch per Nachnahme rein netto.
6. Garantie
Die Garantiedauer beginnt mit der Auslieferung des Gerätes an den Endkunden. Sie dauert primär 12 Monate, höchstens 24 Monate ab dem Faktura Datum der Firma Hydrospeed AG an den Handelspartner. Die Garantiedauer variiert je nach Maschinentyp und Hersteller.
Die Garantie umfasst nicht: Anlieferung, Reinigung, Rücklieferung, Verschleissteile sowie allfällige Erwerbs-ausfälle. Mangelrügen sind sofort nach Empfang der Ware, spätestens aber innerhalb von 10 Tagen schriftlich anzubringen. Bei jedem Garantieantrag ist zwingend der entsprechende Kaufbeleg beizulegen.
7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises bleibt der gesamte Lieferumfang Eigentum der Firma Hydrospeed AG. Der Käufer erklärt sich hiermit mit dem Eintrag des Eigentumsvorbehaltes im «Register über Eigentumsvorbehalte» ausdrücklich einverstanden.
8. Gerichtsstand
Bei allen Streitigkeiten ist der Gerichtsstand: Solothurn